Bithyni senatus consultum apud consules carpere ac labefactare sunt ausi, atque etiam absenti principi criminari; ab illo ad senatum remissi non destiterunt.
von samuel.8934 am 11.06.2020
Die Bithynier wagten es, das Senatsdekret vor den Konsuln zu kritisieren und zu untergraben und sogar Anschuldigungen gegen den abwesenden Herrscher zu erheben; nachdem sie von ihm an den Senat zurückgeschickt worden waren, ließen sie nicht davon ab.
von leni.l am 17.03.2021
Die Bithynier wagten es, den Senatsbeschluss vor den Konsuln anzufechten und zu untergraben und gingen sogar so weit, den abwesenden Kaiser zu beschuldigen. Selbst nachdem er sie an den Senat zurückverwiesen hatte, ließen sie nicht von ihrem Vorhaben ab.