Factum est senatus consultum perquam honorificum, ut darer provincialibus patronus si ab ipso me impetrassent.
von jacob.967 am 04.01.2018
Ein Senatsbeschluss wurde gefasst, höchst ehrenhaft in seiner Natur, dass ich den Provinzialen als Schutzherr gegeben werden sollte, falls sie mich von ihm selbst erlangen würden.