Hoc intellectu si qui negabit esse ullam pecuniam fratris aut amici vita aut denique officio suo antiquiorum aut suaviorem, non hoc erit accusatori negandum.
von christin.878 am 02.01.2015
Wenn jemand behauptet, dass kein Geldbetrag wichtiger oder begehrenswerter sei als das Leben eines Bruders oder Freundes oder letztendlich als die Erfüllung seiner Pflicht, darf der Ankläger diese Behauptung nicht unwidersprochen lassen.
von collin.851 am 25.05.2021
Wenn jemand behaupten wird, dass irgendein Geld wichtiger oder angenehmer sei als das Leben eines Bruders oder Freundes oder schließlich als seine Pflicht, so darf dies dem Ankläger nicht abgesprochen werden.