Nullum dicere causae esse genus, cum causas esse multas dicat et in eas praecepta det, amentia est; unum iurididiciale autem solum esse qui potest, cum deliberatio et demonstratio neque ipsae similes inter se sint et ab iudiciali genere plurimum dissideant et suum quaeque finem habeat, quo referri debeat.
von milana.n am 20.09.2014
Es ist Unsinn zu behaupten, es gebe keine Arten von Fällen, wenn er selbst zugibt, dass es viele Typen gibt und Regeln dafür bereitstellt. Und wie kann es nur eine gerichtliche Fallart geben, wenn deliberative und demonstrative Fälle nicht nur voneinander verschieden sind, sondern sich auch grundlegend von gerichtlichen Fällen unterscheiden, und jede Art ihren eigenen spezifischen Zweck erfüllen soll?
von kian.964 am 15.08.2020
Es ist Wahnsinn zu behaupten, es gebe keine Art von Ursache, wenn er doch sagt, es gebe viele Ursachen und Vorschriften dafür gibt; zudem, wie kann es nur eine einzige gerichtliche Gattung geben, wenn Beratung und Demonstration weder untereinander ähnlich sind noch der gerichtlichen Gattung sehr nahekommen und jede ihren eigenen Zweck hat, auf den sie bezogen werden sollte.