Hoc si non constat, indiget approbationis; qua inducta complexio consequitur.
von franz.9876 am 19.02.2024
Wenn dies nicht feststeht, bedarf es eines Beweises; ist dieser erbracht, folgt die Schlussfolgerung.
von emir.g am 14.10.2024
Wenn dies nicht feststeht, bedarf es eines Nachweises; sobald dieser Nachweis erbracht ist, folgt die Schlussfolgerung.