Triginta nauium carinae, uiginti quinqueremes decem quadriremes, cum essent posirae ipse ita institit operi ut die quadragensimo quinto quam ex siluis detracta materia erat naues instructae armataeque in aquam deductae sint.
von malik.f am 08.06.2024
Die Kiele von dreißig Schiffen - fünfundzwanzig Fünf-Ruderer und zehn Vier-Ruderer - waren gelegt worden, und er trieb die Arbeit mit solcher Intensität voran, dass die Schiffe innerhalb von nur fünfundvierzig Tagen nach dem Fällen des Holzes aus den Wäldern vollständig ausgerüstet, bewaffnet und zu Wasser gelassen wurden.
von johanna.825 am 29.11.2013
Dreißig Schiffsrümpfe, zwanzig Quinqueremen, zehn Quadriremen wurden niedergelegt, und er selbst trieb die Arbeit so sehr voran, dass innerhalb von fünfundvierzig Tagen, nachdem das Holz aus den Wäldern geholt worden war, die Schiffe ausgerüstet, bewaffnet und zu Wasser gelassen wurden.