Consules ab tribunis quam ab senatu vinci maluerunt, proditum a patribus summi imperii ius datumque sub iugum tribuniciae potestati consulatum memorantes, si quidem cogi aliquid pro potestate ab tribuno consules et, quo quid ulterius privato timendum foret, in vincla etiam duci possent.
von kristina.h am 22.01.2017
Die Konsuln zogen es vor, von den Tribunen eher besiegt zu werden als vom Senat, und erwähnten, dass das Recht der höchsten Befehlsgewalt von den Patriziern verraten und das Konsulat unter das Joch der tribunizischen Macht gestellt worden sei, da die Konsuln tatsächlich durch einen Tribun kraft dessen Macht zu etwas gezwungen und darüber hinaus – was für einen Privatbürger noch bedrohlicher wäre – sogar in Ketten gelegt werden könnten.
von robert.x am 17.07.2013
Die Konsuln zogen es vor, den Tribunen eher nachzugeben als dem Senat, und beklagten, dass die Senatoren die Autorität des höchsten Amtes verraten und die Konsulschaft der Macht der Tribunen unterworfen hätten, da ein Tribun nun seine Autorität nutzen konnte, um Konsuln zu zwingen zu handeln, und – was für einen gewöhnlichen Bürger noch bedrohlicher wäre – sie sogar inhaftieren konnte.