Adsumptiva igitur tum dicitur, cum ipsum ex se factum probari non potest, aliquo autem foris adiuncto argumento defenditur.
von diego905 am 23.08.2018
Angenommen wird es dann genannt, wenn die Handlung selbst aus sich heraus nicht bewiesen werden kann, sondern durch ein von außen hinzugefügtes Argument verteidigt wird.
von luis875 am 27.12.2016
Eine Verteidigung wird dann als hypothetisch bezeichnet, wenn die Handlung nicht aus sich selbst heraus gerechtfertigt werden kann, sondern mittels eines von außen hinzugefügten Arguments verteidigt werden muss.