Locus autem communis contra eum, qui translationem inducet: fugere iudicium ac poenam, quia causae diffidat.
von joel859 am 25.08.2020
Das geläufige Argument gegen denjenigen, der einen Verfahrenseinwand erhebt: Er fliehe dem Urteil und der Strafe, weil er seinem eigenen Fall misstraut.
von kristian.917 am 12.10.2021
Ein gängiges Gegenargument gegen denjenigen, der einen Verfahrenseinwand erhebt, ist, dass er versucht, ein Urteil und Strafe zu vermeiden, weil er kein Vertrauen in seine Sache hat.