Genera igitur, ut ante diximus, haec causarum putanda sunt, non partes alicuius constitutionis.
von clemens.t am 22.09.2017
Diese Arten von Ursachen müssen, wie wir zuvor sagten, als eigenständige Konzepte betrachtet werden, nicht als Teile irgendeiner Verfassung.
von andreas.976 am 16.05.2021
Daher sollten diese, wie wir bereits erwähnt haben haben, als Arten von Fällen betrachtet werden, nicht als Teile eines Rechtsrahmens.