Praeterea faciendi aliquid non faciendive ratio cum hominum ipsorum tum rerum etiam ac temporum condicione mutatur.
von maurice964 am 12.05.2018
Darüber hinaus ändert sich die Überlegung, etwas zu tun oder nicht zu tun, sowohl durch die Verfassung der Menschen selbst als auch durch die Beschaffenheit der Umstände und Zeiten.
von karolina907 am 11.08.2024
Darüber hinaus verändert sich die Entscheidungsfindung darüber, ob man etwas tut oder nicht, je nach der Situation der beteiligten Personen sowie den Umständen und dem Zeitpunkt.