Iterum enim iam quaero abs te, sicut modo in illo capite anniano de mulierum hereditatibus, nunc in hoc de hereditatum possessionibus, cur ea capita in edictum provinciale transferre nolueris.
von valentin.s am 07.10.2013
Ich frage dich abermals, wie kürzlich in jenem Annischen Abschnitt über Frauenerbschaften, nun in diesem über Erbschaftsbesitze, warum du diese Abschnitte nicht in das Provinzialedikt übertragen wolltest.
von bruno.8968 am 09.09.2023
Ich frage Sie wieder einmal, warum Sie diese Abschnitte nicht in das Provinzialedikt aufnehmen wollten - sowohl den kürzlichen von Annius über die Erbrechte der Frauen als auch den aktuellen über den Erbbesitz.