Grauissimis criminibus accusati ambo ampliatique; cum dicenda de integro causa esset, excusati exilii causa solum uertisse.
von celina914 am 19.03.2015
Beide Männer wurden mit sehr schwerwiegenden Verbrechen angeklagt und ihre Gerichtsverfahren wurden vertagt; als ihre Fälle erneut verhandelt werden sollten, wurden sie aufgrund ihres Exils freigestellt.