Grauissimis criminibus accusati ambo ampliatique; cum dicenda de integro causa esset, excusati exilii causa solum uertisse.
von oskar.879 am 02.10.2020
Mit den schwersten Verbrechen beide angeklagt und mit erweiterten Verfahren belegt; als der Fall neu verhandelt werden sollte, wurden sie unter Berufung auf Verbannung entschuldigt.
von celina914 am 19.03.2015
Beide Männer wurden mit sehr schwerwiegenden Verbrechen angeklagt und ihre Gerichtsverfahren wurden vertagt; als ihre Fälle erneut verhandelt werden sollten, wurden sie aufgrund ihres Exils freigestellt.